Autor: ÖR Ing. Josef Ulz
Im Jahr 2004 wurde die in Zentral- und Ostasien ansässige Hornissenart Vespa Velutina in Frankreich unabsichtlich eingeschleppt. Inzwischen hat sie sich in vielen Teilen Europas wie u.a. in Frankreich, Spanien und in Westdeutschland rasch ausgebreitet. Auch in Salzburg und in Ungarn knapp an der burgenländischen Grenze wurde sie bereits gesichtet.
Rechtliche Grundlage durch EU-Verordnung 1143/2014
Vespa Velutina ist als invasive gebietsfremde Art von unionsweiter Bedeutung gelistet. Diese Verordnung ver-pflichtet die Mitgliedsstaaten und -länder und damit auch die Steiermark, Maßnahmen zur Früherkennung und schnellen Tilgung zu ergreifen.
Meldepflicht und Verfahren
Sichtungen müssen umgehend an die zuständigen Behörden gemeldet werden. In der Steiermark erfolgt dies zentral über die Plattform velutinamelden.at oder velutina-melden.at.
Biene Österreich hat diese Plattform eingerichtet. Imker/Innen aber auch Nichtimker können sich auf der Plattform registrieren und ihre Sichtungen melden. Zusätzlich ist es günstig, ein Bild von der Findung hochzuladen und den genauen Fundort bekanntzugeben. Diese Meldungen werden durch Experten ausgewertet. Handelt es sich tatsächlich um die Asiatische Hornisse, wird eine Meldung an die zuständige Landesbehörde verschickt.
Kein Artenschutz: Im Gegensatz zur heimischen Europäischen Hornisse genießt die Asiatische Hornisse keinen
Schutz.
Keine eigenständige Bekämpfung: Privatpersonen ist es untersagt, Hornissennester eigenmächtig zu zerstören. Da eine Verwechselungsgefahr mit der geschützten heimischen Hornisse besteht, muss eine Expertenprüfung vorher erfolgen.
Professionelle Entfernung von Nestern: Bei bestätigten Sichtungen koordinieren die Behörden die professionelle Beseitigung durch geschulte Schädlingsbekämpfer, um eine Ausbreitung möglichst zu verhindern.
Möglichkeiten der Bekämpfung von Vespa Velutina
a) Techniken:
Absaugen und Betäuben:
Thermische/Chemische Behandlung:
b) Fallen und Lockmittel:
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