Autor: DI Renate Fuchs
Invasive Arten – ein Nebeneffekt der Globalisierung
Asiatischer Marienkäfer, Buchsbaumzünsler, Baumwollkapselwurm, Maiswurzelbohrer oder die grüne Reiswanze – Insekten die mittlerweile jeder nur zu gut aus dem eigenen Garten kennt. Allesamt invasive Arten, welche ursprünglich nicht in Österreich beheimatet, sondern zugewandert sind. Ob über Transportwege, Zuflug aufgrund des Klimawandels, via Pflanzeneinfuhren als blinde Passagiere oder auf anderem Wege unabsichtlich eingeschleppt – „gekommen, um zu bleiben“ heißt dann die Devise dieser Arten und es fällt ihnen nicht schwer sich zu etablieren da es meist an natürlichen Feinden fehlt.
Wie schützen sich Länder vor einer Einschleppung gefährlicher Arten?
Viele dieser ungebetenen Gäste verursachen leider meist hohen Schaden an Kulturpflanzen und gefährden somit die Land und Forstwirtschaft. Zusätzlich stellen sie immer eine Gefahr für heimische Arten dar, welche oftmals durch ein Massenvorkommen von invasiven Arten verdrängt werden. Deshalb ist es wichtig die Ausbreitung von Schaderregern, welche bereits in anderen Ländern Schäden verursachen zu stoppen. Diese Aufgabe hat in Österreich der amtliche Pflanzenschutzdienst inne, die Durchführung von Kontrollen, Überwachung, gesetzliche Regelungen sowie die Beratung ist Ländersache. Phytosanitäre Kontrollen von Importware an den Grenzen spielt dabei eine wesentliche Rolle. Dabei will man die Einschleppung und Weiterverbreitung von Quarantäneschädlingen verhindern, diese sind bei Auftreten meldepflichtig und ziehen anschließend verordnete Maßnahmen mit sich.
Bild: Verschiedene Blatthornkäferarten im Vergleich zum Japankäfer (gelb hinterlegt); Quelle: Moyses/AGES
Viele der bereits eingeschleppten Schaderreger verlieren bei großflächigem Auftreten diesen „Quarantänestatus“ – eine Ausbreitung konnte nicht verhindern werden. Diese Schaderreger werden dann zu sogenannten „Geregelten Nicht-Quarantäneschädlingen“. Hier spielt in Folge die Überwachung und Bekämpfung eine wesentliche Rolle, bekanntes Beispiel wäre aktuell der Jordanvirus an Tomaten. Die Einteilung in Quarantäne- bzw. geregelten Nicht-Quarantäneschädlingen erfolgt dabei immer risikobasiert und ist EU weit gesetzlich geregelt.
Beispiel eines „Quarantäneschaderregers“ mit Meldepflicht: Der Japankäfer
Der Japankäfer, Popillia japonica, ist ein in Europa eingeschleppter Blatthornkäfer, der in Gemüsekulturen, Obstanlagen, Weingärten und Ackerkulturen große Schäden verursachen kann. Die adulten Käfer fressen dabei Blätter, Früchte und Blüten verschiedenster Kulturpflanzen (bis zum Kahlfraß!), die Larven hingegen fressen an den Wurzeln im Boden – ähnlich dem bekannten Maikäfer. Der Japankäfer stammt ursprünglich aus Japan und dem fernen Osten Russlands. Erwachsene Marienkäfer (Coccinellidae) verhalten sich ähnlich: Neben Zwischenräumen in Steinhaufen und Holz werden auch Spalten bei Häusern genutzt. Besonders ist, dass sie sich im Spätherbst in großen Gruppen an sonnigen Plätzen versammeln und anschließend gemeinsam frostgeschützte Winterquartiere aufsuchen.
