Autor: ÖR Ing. Josef Ulz

Ein längst fälliger Schritt seitens der EU wird jetzt endlich durch die EU-Richtli￾nie 2024/1438, der sogenannten Frühstücksrichtlinie, in die Praxis umgesetzt. Schon bald nach dem EU-Beitritt Öster￾reichs im Jahr 1995 stellt sich heraus, dass es an einer klaren Deklarierung des Honigs zur Unterscheidung von EU und nicht EU Honig mangelt. So wurden seitens einiger EU-Länder als auch intensiv von den damals aktiven österreichischen Branchenver- tretern vehement gefordert, diese schwammige Deklaration bei Importhonigen unter der Bezeichnung Mischung aus EU und nicht EU-Länder zu konkretisieren. In der Praxis hat sich gezeigt, dass diese Bezeichnung von Importeuren schamlos ausgenützt wurde und es zu Mischungen gekommen sind, wo nur mehr 2% EU-Honig und 98% von nicht EU-Honigländern im Glas waren. Dies ist ein Betrug am Konsumenten, obwohl sie der gültigen Deklaration entsprochen hatten, sich der Konsument aber eine 50:50% Mischung erwartet hätte. Zusätzlich wurde trotz heftigen Widerstandes einiger EU-Mitgliedsländer, darunter federführend Österreich und Deutschland, leider die Möglichkeit geschaffen, dass eine Filtrierung des Honigs möglich wurde.

Wildbiene auf Schafgarbe

Konsequenzen der neuen Frühstücksrichtlinie
Honig zählt weltweit zu den am häufigsten gefälschten Lebensmitteln. Billige Importe mit minderer Qualität aus Drittländern setzt die heimische Imkerei unter massiven Druck. Die neue Vollkennzeichnung wirkt hier als entscheidendes Instrument für eine klare Rückverfolgbarkeit von Honigen.

So muss künftig auf dem Etikett angegeben werden, in welchem Land der Honig erzeugt wurde. Stammt dieser aus mehreren EU-Mitgliedsländern oder Drittländern, sind die Ursprungsländer im Hauptsichtfeld der Etikette in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteil anzuführen, ergänzt um die jeweiligen Prozentanteile. Die EU-Verordnung tritt am 14. Juni des heurigen Jahres in Kraft, wobei bereits zu￾vor gekennzeichnete Ware noch verkauft werden darf.
Mehr als 30.000 Imkerinnen und Imker leisten in Österreich nicht nur einen wertvollen Beitrag zur Lebens-mittelsicherheit, sondern sichern durch die unverzichtbare Bestäubungsleistung zu ca. 80% die Produktion der Früchte für Mensch und Tier im Lande. 

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