Autor: Ing. Stephan Waska

In Baumschulkatalogen bzw. auf den Etiketten verschiedener Rosensorten taucht öfters die Zusatzbezeichnung ADR auf. Dies bedeutet, dass diese Sorten einer strengen, mehrjährigen Prüfung unterzogen wurden. Dabei werden die von den Rosenzüchtern eingereichten Sorten auf ihre Widerstandsfähigkeit gegen Blattkrankheiten wie Mehltau, Rosenrost und Sternrußtau geprüft. Seit 1948 steht die Allgemeine Rosenneuheitenprüfung (ADR) für
höchste Qualitätsansprüche bei Gartenrosen. Bedeutende europäische Rosenzüchter reichen ihre neu gezüchteten Rosensorten zu einer Prüfung ein.
Nur die Sorten, die ihre Robustheit und Schönheit über drei Jahre an bis zu elf Standorten ohne Einsatz von Pilzbekämpfungs- oder Insektenschutzmitteln bewiesen haben, dürfen das begehrte Gütezeichen für 15 Jahre tragen. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn sie sich erneut der Prüfung unter den dann aktuellen
Bedingungen stellen.

 

Im vergangenen Jahr wurden wieder 36 Sortenneuheiten der Züchterhäuser Austin, Delbard, Kordes, Lens, Meillard, NIRP, Noack, Schultheis, Tantau und Warner mit dem ADR Prüfprädikat ausge-zeichnet.
Hervorzuheben ist, dass immer
mehr Rosenneuheiten nicht mehr gefüllt blühend sind. Auf diese Weise ist es Bienen und anderen nektarsuchende Insekten möglich, im Garten ihren Bedarf an Nahrung zu decken.

Bild: „Oriente Samira“
(Foto Dr. Daniela Christ) 

 

 

Eine der neuen ADR-Sorten ist die Beetrose „Orienta Samira“ mit einem halbaufrechten Wuchs. Die kräftig gelben Blüten mit rotem Auge stehen in Dolden, wobei immer wieder neue Blüten nachgeschoben werden. Diese Sorte wird, wie auch andere ausgezeichnete Sorten, erst nächstes Jahr in den Markt eingeführt.

Lesen Sie weiter Ausgabe 04/2026